BeckOK-BtMG - 14. Edition erschienen

Wie jedes Quartal wurde der BeckOK-BtMG auch diesmal aktualisiert und steht nunmehr in der 14. Edition mit einem Bearbeitungsstand vom 15.03.2022 zur Verfügung.

Erneut bedurfte es einiger Fleißarbeit, um Verweise anzupassen, diesmal an die 10. Auflage des nunmehr unter Patzak/Volkmer/Fabricius erscheinenden Kommentars (vormals Körner/Patzak/Volkmer und bis zur 6. Auflage 2007 nur Körner).

Ansonsten ergaben sich nur wenige Änderungen. Bewegung ist weiterhin in der Rechtsprechung zur Verwendung von Betäubungsmitteln zum Suizid; das OVG Münster hat mit Urteil vom 02.02.2022, 9 A 146/21, zweitinstanzlich Anträge auf die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital durch Suizidenten abgelehnt (vgl. § 13 BtMG Rn. 14.1 und 14.2). Auch die zweite relevante Entscheidung betrifft die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Mit Urteil vom 10.03.2022, 3 C 1.21, hat das BVerwG die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und entschieden, dass ärztliche Behandlungsunterlagen vom Einsichtsrecht der Aufsichtsbehörden nicht umfasst seien (vgl. § 22 BtMG Rn. 7). Ohne Einsicht in diese Aufzeichnungen lasse sich zwar eine ordnungsgemäße Verschreibungspraxis nicht wirksam prüfen; insoweit müsse aber der Gesetzgeber tätig werden.

Die nächste (15.) Edition des Onlinekommentars wird voraussichtlich im Juni/Juli 2022 erscheinen. Gerne nehme ich auch weiterhin Kommentare, Ergänzungen und Hinweise auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten entgegen.