22.03.2017: Was ist jetzt strafbar?

Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage

Als Reaktion auf das am 04.06.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bot die Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungsveranstaltungen zur Information über die und zur Diskussion der neuen Regelungen an, an denen ich als Referent beteiligt war.

Nach den Veranstaltungen im November 2016 in Reutlingen und im Februar 2017 in Friedrichshafen machte die Fortbildung in Ulm am 22.03.2017 ab 19.00 Uhr in der Seniorenresidenz Friedrichsau den Schluss.

Nach der Begrüßung und Einführung durch den Präsidenten der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Herrn Dr. Schulze, habe ich dort vor den zahlreich erschienen Zuhörern unter der Überschrift

Das Antikorruptionsgesetz schafft eine neue Rechtslage:
Was ist jetzt strafbar?

die neuen strafrechtlichen Regelungen der §§ 299a, 299b StGB dargestellt und aus dem Blickwinkel der Staatsanwaltschaft erläutert.

Im Anschluss beschäftigte sich der Kammeranwalt der Bezirksärztekammer, Oberstaatsanwalt Dr. Klose, mit der berufsrechtlichen Seite, bevor Frau Karl, Leiterin der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten des Universitätsklinikums Tübingen, Problematik und Vorgehensweise aus Sicht der Klinik schilderte und Dr. Fischer, Vorsitzender der Kreisärzteschaft Ulm, die Problematik an Beispielen erläuterte.

Danach schloss sich eine rege Diskussion an.

Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.


Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.


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