07.02.2017: Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Seminar “Todesfallermittlungen”

Wie zuvor bereits zweimal habe ich auch im Februar 2017 beim Seminar “Todesfallermittlungen” des Institutsbereichs Kriminalitätsbekämpfung des Instituts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Böblingen zweimal jeweils einen Vormittag mit Inhalten gefüllt.

Zunächst standen am 07.02.2017 fünf Unterrichtseinheiten zum Thema “Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bei Todesfallermittlungen und Kapitaldelikten” auf dem Programm.

Folgende Themen habe ich dargestellt:

  • Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei
  • Belehrungspflichten ggü. Beschuldigten, Zeugen, bei der Festnahme und vor Vernehmungen
  • Staatsanwaltschaftliche Vernehmungen in der Praxis
  • Gerichtliche Leichenöffnung und rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Untersuchungen (Verletzungsdokumentation) bei Beschuldigten und Geschädigten
  • Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Entnahmen
  • Wiedererkennungsverfahren: Gegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen
  • Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

Zwei Tage später schlossen sich dann die Ermittlungen im medizinischen Bereich an.

Die Veranstaltung war nicht öffentlich.


Zum Thema “Strafprozessuale Rechtsfragen” gibt es noch weitere Vorträge.


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.