28.01.2017: Das neue Korruptionsstrafrecht

Hinweise und Erläuterungen aus straf-, berufs- und vertragsarztrechtlicher Sicht

Vom 27.-29.01.2017 fand im Rahmen der Messe “Medizin 2017” mit rund 88 Seminaren und fast 200 Referenten auch der 52. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt.

Am 28.01.2017 stand dort dann ab 14.00 Uhr auch das sog. “Antikorruptionsgesetz” auf dem Programm, und zwar im Rahmen des Seminars BÄK 44 unter dem Titel “Das neue Korruptionsstrafrecht - Hinweise und Erläuterungen aus straf-, berufs- und vertragsarztrechtlicher Sicht” im Internationalen Congresscenter Stuttgart, Raum C 6.1.

Im Rahmen der Veranstaltung haben die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW), die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Bezirksärztekammern und die Landespsychotherapeutenkammer auch ihre neue gemeinsame Broschüre “Auf Nummer sicher” vorgestellt, die die gesetzlichen Regelungen vor- und an Beispielen darstellt und auch auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die möglichen berufsrechtlichen Folgen eingeht.

Nach einem von mir gehaltenen halbstündigen Impulsvortrag zur Einführung in das Thema schloss sich eine durch den Präsidenten der Landesärztekammer, Herrn Dr. Clever, moderierte Podiumsdiskussion an. Den Fragen des Publikums haben sich auf dem Podium Frau Motzer (Justitiarin der KV BW), Frau Hespeler (Juristische Geschäftsführerin der Landesärztekammer), Frau Elling (Fachbereichsleiterin Berufsrecht der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg), Herr Dr. Klose (Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Südwürttemberg) und ich gestellt.

Für die Veranstaltung war eine kostenpflichtige Anmeldung über die Webseiten des Veranstalters erforderlich.


Zum Thema “Korruption im Gesundheitswesen” gibt es noch weitere Vorträge.