12.10.2016: Transportverweigerung im Rettungsdienst

Am 12.10.2016 habe ich von 19.30 Uhr an eine Fortbildung zum Thema “Transportverweigerung im Rettungsdienst” für die Bereitschaft 20 (Plieningen-Birkach) des DRK Stuttgart gehalten.

Nicht immer sind (Notfall-)Patienten einsichtig und willens, sich einer aus medizinischer Sicht notwendigen Behandlung zu unterziehen oder sich in eine geeignete Klinik transportieren zu lassen. Umgekehrt bestehen andere Mitbürger manchmal auf einer Transportleistung durch den Rettungsdienst, obwohl ein Grund dafür - außer der Ersparnis der Kosten für ein Taxi - nicht erkennbar ist.

Zwischen diesen beiden Polen gibt es ein weites Feld, das wir an diesem Abend ein wenig ausgeleuchtet haben:

  • Wann ist eine Weigerung des Patienten, sich untersuchen, behandeln oder transportieren zu lassen, verbindlich, und wann darf (oder muss sie sogar) ignoriert werden?

  • Wie gehe ich mit einer berechtigten Weigerung um, um mich auch rechtlich abzusichern, falls der Patient durch seine Weigerung Schaden erleidet?

  • Gibt es eine “Zwangseinweisung”, wer veranlasst sie und wie läuft sie ab?

  • Muss ich jeden Patienten mitnehmen, auch wenn keine Transportindikation ersichtlich ist? Und wer trägt dafür dann ggf. die Kosten?

  • Was kann, darf und muss ich tun, wenn ich mich vom Transport eines Patienten überfordert fühle?

Die Veranstaltung richtete sich an Mitglieder der Bereitschaft bzw. des DRK Stuttgart.


Es gibt noch weitere Vorträge zu den hier behandelten Themen:


Es gibt noch weitere Vorträge für diesen Veranstalter.