Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten

An diesem ersten Juniwochenende ist das im am Freitag ausgegebenen Bundesgesetzblatt vom 30.05.2016 verkündete Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nunmehr in Kraft getreten.

Den Kern der Neuregelungen stellt die Einführung von §§ 299a, 299a StGb dar, die nunmehr eine Vielzahl korruptiver Verhaltensweisen durch Angehörige eines Heilberufs, die bereits bislang regelmäßig verboten waren, mit Kriminalstrafe bedrohen. Verstöße gegen diese Vorschriften sind - im Rahmen der sachliche Zuständigkeit des Landgerichts - der Großen Wirtschaftsstrafkammer zugewiesen. Flankierend werden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Austausch untereinander und mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet.

Dass die neuen Regelungen bereits im Vorfeld zu erheblichen Unsicherheiten geführt haben, zeigt sich schon an dem großen Interesse für entsprechende Informationsveranstaltungen (und bei mir an der Anzahl von entsprechenden Anfragen als Referent).

Die praktischen Folgen werden sich dann in der Zukunft erweisen.